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Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten.
Meine Kontaktdaten oder Bankverbindung hat sich geändert.

Sollten sich Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung geändert haben, so können Sie uns die mitteilen, in dem Sie im Reiter Downloads das Kontaktdatenblatt oder das Sepa-Lastschriftmandat ausfüllen und uns per Mail zukommen lassen.

Ich benötige neuen Klingel- und Namensschilder.

Sie benötigen neue Klingel- und Namensschilder? Gerne können Sie diese beim zuständigen Hausmeister direkt bestellen.

Sollten Ihnen die Kontaktdaten nicht bekannt, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können hierfür direkt unser Kontaktfomurlar verwenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für die Schilder selbst tragen müssen.

Ich/mein Mieter zieht aus. Was muss ich beachten?

Bitte geben Sie dies der Hausverwaltung bekannt.

Denken Sie bitte denken Sie daran eine Ablesung der Zählerstände (Strom, Wärmemengenzähler, Warm- und Kaltwasser) vorzunehmen.

Beachten Sie, dass der Stromzähler sich gegebenenfalls in einem verschlossen Raum befindet, zu welchem Sie keinen Zugang haben. Kontaktieren Sie hierzu Ihren zuständigen Hausmeister.

Ihre Warm- und Kaltwasserzählerstände können Sie an den entsprechende Zähler in Ihrer Wohnung ablesen.

Eine Ablesung der Wärmemengenzähler kann durch den zuständigen Messdienstleister durchgeführt. Sollte Ihre Wohnanlage bereits mit Funkzähler ausgestattet sein und Sie ziehen am Ende/Anfang eines Monates aus, so werden die Zählerstände hierfür automatisch erfasst und hinterlegt.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Ich/mein Mieter zieht ein. Was muss ich beachten?

Bitte geben Sie dies der Hausverwaltung bekannt.

Denken Sie bitte denken Sie daran eine Ablesung der Zählerstände. Die Vorgehensweise hierfür wird in der Frage „Ich/mein Mieter zieht aus. Was muss ich beachten“ dargestellt.

Wir bitten der Hausverwaltung die entsprechenden Kontaktdaten des Bewohners, sowie die Datenschutzvereinbarung zu unterzeichen (lassen). Dies finden Sie im Reiter Downloads.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Ich habe einen Notfall.

In Ihrer Wohnanlage gibt es einen Aushang mit den wichtigen Rufnummern der zuständigen Fachfirmen. Je nach Anliegen können Sie zu diese, Ihrem Eigentümer, den zuständigen Hausmeister oder uns kontaktieren.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, wir rufen schnellstmöglich zurück.

Schlüssel verloren/Nachbestellung Schlüssel.

Sollten Sie Ihre Schlüssel verloren haben, ist dies unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Hier muss individuell geprüft werden, ob ein Sicherheitsrisiko für Sie und andere Bewohner besteht.

Wir weisen aus sicherheitstechnischen Gründen darauf hin, dass die Schlüssel nicht mit Adresshinweisen gekennzeichnet sein sollten.

Sollten Sie einen Schlüssel nachbestellen wollen, schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht. Sind Sie Mieter, so muss Ihr Eigentümer sein Einverständins erteilen, diese muss der Hausverwaltung bei Bestellung vorliegen. Bitte teilen Sie uns auch die entsprechende(n) Schlüsselnummer(n), sowie die gewünschte Anzahl mit, welche Sie nachbestellen möchten.

Wir werden die Bestellung mit unserer Freigabe an den zuständigen Schlüsseldienst weiterleiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.

Ich möchte einen Tagesordnungspunkt für die nächste Eigentümerversammlung mit aufnehmen lassen.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Thematik Sie für die nächste Eigentümerversammlung mit aufnehmen lassen möchten.

Sie können uns hier eine Email schreiben oder unser Kontaktformular verwenden.

Ich bin verhindert um an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Sollten Sie verhindert sein, um an einer Eigentümerversammlung teilnehmen zu können, so können Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Diese können Sie unter dem Reiter Downloads herunterladen, entsprechend ausfüllen uns zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht vor Versammlungsbeginn vorliegen muss.

Als Eigentümer können Sie einen Eigentümer Ihres Vertrauens, einen geradlinigen Verwandten, Ihren Ehepartner, sowie die Hausverwaltung bevollmächtigen. Bitte beachten Sie gegebenenfalls weitere Bestimmungen der Teilungserklärung.

Sie sind nicht fündig geworden? Kontaktieren Sie uns gerne!